
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hat einige Auswirkungen auf das Gemeindeleben:
- Gottesdienste und Andachten dürfen unter Beachtung von Hygienebestimmungen und bestimmter Auflagen stattfinden. Es gilt eine maximale Teilnehmendenzahl von voraussichtlich 20 Personen in Bentheim und 10 Personen in Gildehaus.
- Es liegt in der Verantwortung der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die Abstandsregeln, die Maskenpflicht (medizinische Masken oder FFP2) und weitere Vorgaben zum Infektionsschutz so umzusetzen, dass eine Gefährdung alle Beteiligten ausgeschlossen wird.
- Seit dem 17.1.2021 werden sowohl in Bentheim (Winterkirche im Gemeindehaus) als auch im Martin-Luther-Haus Gildehaus wieder Präsenzgottesdienste gefeiert. Es wird eine verkürzte Agende zugrunde gelegt, um das Zusammensein auf maximal 40 Minuten zu begrenzen. Der Gemeindegesang ist untersagt. Die Räume werden gut durchlüftet.
- Alle die an diesen Gottesdiensten nicht teilnehmen möchten, verweisen wir auf die große Zahl von Online-Angeboten sowie Fernseh- und Radiogottesdiensten.
- Alle weiteren Gemeindeveranstaltungen fallen vorerst aus.